EU – Straßensicherheit soll durch neue technische Vorschriften erhöht werden
Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Programm beschlossen, mit dem die Sicherheit des Straßenverkehrs in Europa erhöht werden soll. Als messbares Ziel dafür soll die Halbierung der Straßenverkehrstoten bis 2020 verglichen mit dem heutigen Stand sein. Kernpunkte der Maßnahmen sind neue technische Vorschriften vor allem bei LKW und Bussen sowie eine einheitliche, nach EU-Regeln zu entwickelnde Straßenverkehrsinfrastruktur. Das Programm ist eine Absichtserklärung und kann als Plan für entsprechende Gesetzesvorschläge innerhalb der kommenden Jahre gelesen werden.
Das in sieben strategische Ziele unterteilte Programm stellt die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen für Fahrzeuge an erste Stelle. Durch elektronische Systeme sollen LKW und Busse immer öfter automatisch reagieren können, wenn sie in gefährliche Situationen geraten. Verpflichtend möchte die EU-Kommission folgende Systeme in LKW einbauen: eine Fahrdynamik-Regelung, um die Gefahr der DestabilisierBung oder des Überschlagens zu verringern; ein Spurhalte- und ein Notbremssystem; Geräte, die zum Anlegen des Sicherheitsgurts anhalten. Die verpflichtende Einführung fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme, zum Beispiel zur Verhinderung von Zusammenstößen, soll geprüft und eventuell auch nachträglich noch verpflichtend in LKW und PKW eingebaut werden.
Unfälle durch Geschwindigkeitsbegrenzungen und intelligente Technologien vermeiden
Für leichte Nutzfahrzeuge will die EU-Kommission eine Geschwindigkeitsbegrenzung einführen. Ähnliche Vorschläge werden zurzeit bereits im EU-Parlament diskutiert. Bei der Infrastruktur sollen künftig EU-Gelder nur dann noch für Straßenbauprojekte zur Verfügung gestellt werden, wenn die Maßnahmen sich an die EU-Bestimmungen halten.
Als weitere Punkte sieht das Programm die Förderung intelligenter Technologien, zum Beispiel Echtzeit-Informationen über den Verkehrsfluss auf Straßen oder das elektronische Notrufsystem e-Call in LKW, eine verbesserte Fahrerausbildung sowie Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Straßenverkehrsregeln in den Mitgliedsländern vor.
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